Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht vor, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren sind. Ihr Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen; sie hat ihren Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig ist, vorrangig ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen. Die Teilnahme an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist freiwillig und offen. Daher haben wir uns dafür entschieden unsere Energiegemeinschaften als gemeinnützige Vereine zu gründen.
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