Team
Verein

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht vor, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren sind. Ihr Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen; sie hat ihren Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig ist, vorrangig ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen. Die Teilnahme an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist freiwillig und offen. Daher haben wir uns dafür entschieden unsere Energiegemeinschaften als gemeinnützige Vereine zu gründen.



Dipl.Ing. Gunter Hiermann

Schriftführer

Dr. Martina Maringer

Obfrau

Mag. Peter Lauppert

Kassier

Starte in die Energiewende

Profitiere von der win-win Situation.

unverbindlich registrieren